Vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig sind die selbst getragenen Kosten für medizinische Behandlungen zur Erhaltung oder Wiederherstellung der körperlichen oder psychischen Gesundheit. Nicht abzugsfähig sind Transportkosten, Ausgaben im Bereich der Hotellerie, Abonnemente für Fitnesscenter, Kosten im Zusammenhang mit Selbsterfahrung oder Selbstverwirklichung und ähnliches.
Abzugsfähige Gesundheitskosten (Steuerabzug vom Einkommen):
- Heilbehandlung durch Ärzte
- Impfungen
- Massagen, Kuraufenthalte, Physiotherapien, Ergotherapie, Logopädie und Psychotherapien, soweit ärztlich verordnet
- Zahnbehandlung, Zahnkorrekturen, Dentalhygiene, Zahntechniker
- Kosten für Alternativmedizin, soweit diese Behandlungen von einem anerkannten Naturheilpraktiker verordnet werden
- Kosten für Medikamente, sofern vom einem Arzt oder anerkanntem Naturheilpraktiker verordnet
- Hilfsmittel wie Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte, medizinische Apparate, Prothesen
- Pflegekosten im Bereich Spitex und Alters- und Pflegeheimen. Die Kosten sind vom Leistungserbringer in (abzugsfähige) Pflegekosten und (nicht abzugsfähige) Lebenshaltungskosten aufzuteilen.
- Kosten für Diäten oder Spezialnahrung (z.B. bei Diabetes, Zöliakie), sofern ärztlich angeordnet. Beim Bund und in gewissen Kantonen ist in solchen Fällen ein Pauschalabzug von 2’500 Franken möglich.
Es können nur diejenigen Kosten geltend gemacht werden, welche nach Rückvergütung durch Versicherungen (wie Kranken- und Unfallversicherungen) vom Steuerpflichtigen selbst getragen werden.