News

Höheres steuerbares Einkommen wegen Begrenzung Fahrkostenabzug

Ab 2016 wird der Fahrkostenabzug bei der direkten Bundessteuer auf CHF 3’000 begrenzt. Dies führt bei denjenigen Steuerpflichtigen zu einem höheren steuerbaren Einkommen, die bisher von höheren Abzügen profitiert haben.

Geschäftsfahrzeuge

Bei Arbeitnehmern mit Geschäftsfahrzeugen führt dies gemäss Steuerverwaltung zu einer Aufrechnung beim steuerbaren Einkommen wenn der Arbeitsweg pro Tag mehr als 20 Kilometer beträgt. Das heisst bei rund 4’300 Kilometer pro Jahr (zu
70 Rappen pro km) ergibt dies einen Betrag von rund CHF 3’000.

Lohnausweis

Der 3’000 Franken übersteigende Betrag muss ab 2016 zusätzlich zum Privatanteil von 9.6% auf den Anschaffungskosten des Fahrzeuges als steuerbares Einkommen auf dem Lohn­ausweis aufgeführt werden. Ebenso wird bei SBB-Generalabonnementen, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden, der Betrag über CHF 3’000 aufgerechnet.

Und die Kantone?

Die Kantone kennen meist höhere Fahrkostenabzüge. Es müssen deshalb die jeweiligen Steuergesetze herangezogen werden.