Jugendliche mit Jahrgang 1999 müssen ab 2016 jährlich eine Steuererklärung ausfüllen, unabhängig davon, ob sie bereits ein Einkommen erzielen oder nicht.
Der Grund liegt darin, dass Minderjährige selber ihr Erwerbseinkommen versteuern müssen. Dies betrifft beispielsweise Lernende, welche den Ausbildungslohn versteuern müssen.