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Kosten Geschäftsfahrzeuge der Luxusklasse steuerlich nicht abzugsfähig

Das Bundesgericht hat am 1. Mai 2015 einen Entscheid (2C_697/2014) zur steuerlichen Behandlung von Luxusfahrzeugen getroffen.

Die Steuerpflichtige, eine GmbH mit Sitz im Kanton Appenzell-Ausserrhoden, hat zwei Fahrzeuge der Luxusklasse im Gesamtbetrag von CHF 280’000.– erworben. Diese wurden ausschliesslich vom einzigen Gesellschafter und Geschäftsführer genutzt. Die Steuerverwaltung liess nur Abschreibungen im Betrag von CHF 40’000.– (40% auf CHF 100’000.-) zu und belastete dem Gesellschafter ausserdem den Privatanteil auf Geschäftsfahrzeugen (CHF 9’600.-, entsprechend 9,6% auf CHF 100’000.–).

Das Bundesgericht schützt das Vorgehen der Steuerverwaltung. Es stellt damit klar, dass GmbH-Inhaber (dasselbe gilt auch für Aktionäre von Aktiengesellschaften) nicht beliebig zu Lasten des Fiskus Geschäftsfahrzeuge anschaffen können.