Der Bundesrat hat letztes Jahr die Verhandlungsmandate zur Umsetzung des Automatischen Informationsaustausches (AIA) verabschiedet. Diese beziehen sich auf die EU, die USA und weitere Staaten, mit denen enge wirtschaftliche und politische Beziehungen bestehen.
Die Schweiz strebt an, die notwendigen Rechtsgrundlagen zu schaffen, um ab 2017 Daten zu sammeln und ab 2018 im Rahmen des AIA Daten mit Partnerstaaten auszutauschen. Dies bedeutet, dass bislang nicht deklarierte Bankkonti im Ausland („Schwarzgeld“) von Steuerpflichtigen mit Wohnsitz in der Schweiz spätestens im Jahre 2016 regularisiert werden müssen. Andernfalls droht dem Steuerpflichtigen ein Steuerhinterziehungsverfahren.
Wenn die Steuerverwaltung ein Steuerhinterziehungsverfahren eröffnet, muss der Steuerpflichtige mit einer Busse rechnen, die so hoch ist wie die hinterzogene Steuer. Je nach Schwere des Verschuldens des Steuerpflichtigen kann sich die Busse sogar noch erhöhen. Zusätzlich sind Verzugszinsen auf der hinterzogenen Steuer geschuldet. Betroffene Steuerpflichtige sollten deshalb eine straflose Selbstanzeige ins Auge fassen.
Straflose Selbstanzeige
Wer Einkommen und Vermögen dem Fiskus verheimlicht hat, kann – solange die Steuerhinterziehung der Steuerverwaltung nicht bekannt ist – von einer straflosen Selbstanzeige profitieren. Für diesen Fall muss der Steuerpflichtige lediglich das Einkommen und Vermögen der letzten 10 Jahre vor der Selbstanzeige versteuern und einen Verzugszins bezahlen. Ein Steuerhinterziehungsverfahren und somit eine Busse wegen Steuerhinterziehung entfällt jedoch.
Damit die Busse wegen Steuerhinterziehung entfällt muss der Steuerpflichtige die Steuerverwaltung bei der Festsetzung der Nachsteuer vorbehaltlos unterstützen und sich ernsthaft um die Bezahlung der geschuldeten Nachsteuer bemühen.
Steuerexperte Dr. Roger Cadosch ist bei der Regularisierung von nicht-deklarierten Einkünften und Vermögenswerten behilflich.